Verordnung zur Ergotherapie


Die Ergotherapie wird aus der Grundleistung von Kranken-, Unfallversicherung oder IV bezahlt.

Für die Übernahme der Behandlungskosten durch Ihren Kostenträger benötigen Sie eine ärztliche Überweisung. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Info für den Arzt

Anmerkungen für die Therapie können (handschriftlich) auf der Rückseite der Verordnung notiert werden (für die Versicherung wird nur die Vorderseite eingescannt).

Überweisungsformular